Telemedizin im Rettungsdienst : was funktioniert der Telenotarzt ?
In Deutschland ist die Telemedizin im Rettungswesen nicht entstanden, um das System zu „digitalisieren“, sondern um ein sehr konkretes Problem zu lösen: den Mangel an Notärzten vor Ort und die Notwendigkeit, auch dann qualifizierte klinische Entscheidungen zu gewährleisten, wenn ein Arzt nicht physisch am Einsatzort sein kann. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich eines der fortschrittlichsten Modelle Europas: der Telenotarzt, also der Notarzt, der aus der Ferne mit den Einsatzkräften vor Ort verbunden ist.
Der entscheidende Schritt der „Fernbehandlung“
Um die deutsche Telemedizin zu verstehen, muss man bei einem zentralen Begriff ansetzen: Fernbehandlung, also die medizinische Behandlung aus der Distanz. Lange Zeit bevorzugte das deutsche ärztliche Berufsrecht die persönliche Behandlung. Der Wendepunkt kam mit der Änderung des § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte. Heute ist im Einzelfall auch eine ausschließlich fernmündliche oder telemedizinische Behandlung zulässig, sofern sie medizinisch vertretbar ist und die Anforderungen an ärztliche Sorgfalt, Aufklärung und Dokumentation erfüllt werden. Praktisch bedeutet dies: Sie ist nicht mehr grundsätzlich untersagt, sondern wird zu einer verantwortungsvollen klinischen Entscheidung im jeweiligen Einzelfall.
Vom Grundsatz zur Praxis
Nachdem der berufsrechtliche Rahmen geöffnet war, begann sich die Telemedizin auch organisatorisch und regulatorisch zu etablieren. Ein zentrales Element ist dabei das Digital-Gesetz (DigiG), das die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigen soll. Auf der Ebene der Versorgung bedeutet Telemedizin in Deutschland vor allem:
- Videosprechstunde: Nach Angaben der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) kann sie immer dann eingesetzt werden, wenn der Arzt eine telemedizinische Betreuung für angemessen hält, ohne auf einen engen Katalog von Krankheitsbildern oder Situationen beschränkt zu sein.
- Telekonsile und Qualitätsvorgaben: Gesetzgeber und Vereinbarungen zwischen KBV und gesetzlichen Krankenkassen fördern eine breitere Nutzung der Telemedizin, legen dabei jedoch besonderen Wert auf Qualität und Kontinuität der Versorgung – nicht nur auf Bequemlichkeit.

Der Telenotarzt
Der Telenotarzt ist ein Notarzt, der aus der Ferne arbeitet und in Echtzeit über Audio-, Video- und Datenübertragung mit den Rettungsteams verbunden ist. Er ersetzt das Personal im Einsatzfahrzeug nicht, sondern ergänzt es: Er unterstützt klinische Entscheidungen, autorisiert Therapien, überwacht Maßnahmen und hilft bei der medizinischen Einschätzung des Patienten, wenn ein Arzt nicht sofort physisch vor Ort sein muss oder wenn das Team unmittelbare ärztliche Unterstützung benötigt.
Dieses Modell entstand zunächst als Pilotprojekt in einzelnen Bundesländern und wurde schrittweise ausgeweitet, insbesondere dort, wo:
- die Zahl verfügbarer Notärzte nicht ausreicht,
- große Entfernungen eine schnelle Präsenz erschweren,
- die Belastung des Rettungssystems hoch ist.

Von der Erprobung zur Regelversorgung
Einer der interessantesten Aspekte des deutschen Modells ist seine zunehmende Normalisierung. Der Telenotarzt wird nicht mehr als futuristische Innovation dargestellt, sondern als konkrete organisatorische Antwort. Auch die medizinische Fachpresse beschreibt ihn inzwischen als integralen Bestandteil der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes, mit besonderem Fokus auf klinische, rechtliche und ausbildungsbezogene Aspekte.
Vorliegende Bewertungen zeigen:
- eine Reduktion der Einsätze mit physischer Arztpräsenz ohne Verschlechterung der Ergebnisse,
- eine höhere Entscheidungsqualität,
- einen effizienteren Einsatz ärztlicher Ressourcen.
Warum es im Rettungsdienst funktioniert
Der Mehrwert der Telemedizin zeigt sich im deutschen System vor allem in komplexen, aber häufigen Situationen:
- kritisch erkrankte Patienten, die sofortige medikamentöse Entscheidungen erfordern,
- Grenzfälle zwischen Versorgung vor Ort und Transport,
- Konstellationen, in denen die Anfahrtszeit eines Arztes mit der klinischen Dringlichkeit nicht vereinbar wäre.
Entgegen verbreiteter Annahmen dient Telemedizin nicht dazu, „weniger zu tun“, sondern dazu, besser und schneller zu handeln, das Entscheidungsrisiko für die Einsatzkräfte zu reduzieren und die klinische Kontinuität zu verbessern.
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist das am stärksten strukturierte Beispiel deutscher Telemedizin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche Leistungen unter welchen Bedingungen erbracht werden dürfen, hat das „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ als Leistung der Regelversorgung anerkannt. Damit wurde der Schritt vom Pilotprojekt zum etablierten Versorgungsangebot vollzogen.
Studien und Analysen zeigen konkrete Effekte: Besonders vulnerable Patienten werden aus der Ferne betreut, indem klinische Daten kontinuierlich übermittelt und von einem ärztlichen Team ausgewertet werden. So können Verschlechterungen frühzeitig erkannt werden, bevor sie zu Notaufnahmen oder Krankenhausaufenthalten führen. Telemedizin liegt dann vor, wenn diese Daten zu klinischen Entscheidungen führen – nicht, wenn sie lediglich gesammelt werden.

Fazit
Im Vergleich zu Ländern wie Italien oder Frankreich haben telemedizinische Lösungen in Deutschland einen direkten Einfluss auf die Organisation des Rettungsdienstes gehabt und die Vorstellung überwunden, dass die physische Anwesenheit eines Arztes stets Voraussetzung für Versorgungsqualität sei. Das Modell des Telenotarztes zeigt, dass diese Form der Unterstützung – richtig integriert – zu einer strukturellen Funktion der Notfallversorgung werden kann und nicht nur ein technisches Hilfsmittel bleibt.
Genau das macht den deutschen Ansatz im europäischen Vergleich besonders relevant: Es handelt sich nicht um Zukunftsvisionen, sondern um operative Entscheidungen, die bereits in der Praxis angekommen sind.

