Ambulanzen in Deutschland: Normen und Einsatzpraxis

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Derzeit sind in Deutschland rund 22.000 Fahrzeuge im Einsatz – darunter Ambulanzen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und andere spezialisierte Einsatzmittel. Sie werden im Durchschnitt mehr als 16 Millionen Mal pro Jahr eingesetzt, häufig mit mehreren beteiligten Fahrzeugen, was zu insgesamt fast 14 Millionen Einsätzen führt.

Das deutsche Rettungsdienstsystem stellt ein ausgereiftes Gleichgewicht dar zwischen strikten Vorschriften, bewährten Organisationsmodellen und hochqualifiziertem Personal. Jede Ambulanz ist für einen spezifischen Auftrag konzipiert und folgt einer klaren einsatztaktischen Philosophie.

Strenge Normen: wenn Qualität eine Frage des Standards ist

Ambulanzen können sich in Ausstattung und Konfiguration je nach Land oder Bundesland unterscheiden. In Deutschland liegt die Verantwortung für den Rettungsdienst bei den Ländern. Auch wenn jedes Bundesland eigene Vorschriften erlassen hat, ist die Ausstattung der Fahrzeuge weitgehend einheitlich geregelt.

Wie der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung ZRF berichtet, wurde die ehemals in Deutschland geltende DIN 75080 im Jahr 2000 durch die europäische Norm EN 1789 ersetzt, die heute europaweit verbindlich ist. Diese Norm legt unter anderem die Abmessungen, Eigenschaften und Ausstattungen der verschiedenen für Behandlung und Transport von Patienten vorgesehenen Fahrzeuge fest. Nach dieser Klassifikation werden die früher allgemein als „Ambulanzen“ bezeichneten Fahrzeuge heute in vier Kategorien eingeteilt.

Klare Typologien, unterschiedliche Funktionen

Das deutsche System unterscheidet präzise zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen:

1.KTW (Krankentransportwagen) – Krankenwagen für geplante oder sekundäre Transporte, entsprechend den Typen A1/A2 der EN 1789. Sie sind für nicht-kritische Patienten vorgesehen und mit Basisausstattung versehen, da sie nicht für Notfalleinsätze konzipiert sind. Sie werden eingesetzt für Krankenhausentlassungen, Verlegungen zwischen Einrichtungen oder Fachuntersuchungen (Röntgen, Dialyse). An Bord befinden sich in der Regel ein Rettungssanitäter und ein weiterer Helfer.

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    2. RTW (Rettungswagen) – vollwertige Notfallambulanzen, ausgestattet wie mobile Intensivstationen (Typ C EN 1789). Die Besatzung besteht mindestens aus einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter (häufig in der Funktion des Fahrers). Bei Bedarf wird zusätzlich ein Notarzt hinzugezogen. Wie Malteser betont, verfügen diese Fahrzeuge über sämtliche Geräte und Medikamente, die notwendig sind, um Vitalfunktionen zu erhalten und Folgeschäden zu verhindern: Beatmungsgeräte, moderne EKG-Systeme mit digitaler Datenübertragung an das Krankenhaus.

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    3. NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) – Notarzteinsatzfahrzeuge, in der Regel Pkw oder Kleintransporter, mit einem Notarzt an Bord. Wenn eine Person schwer verletzt oder akut erkrankt ist, fährt der Notarzt direkt zum Einsatzort, um den Patienten vor Ort zu stabilisieren. Dies entspricht dem sogenannten „scoop and run“-Prinzip. Mitgeführt werden spezielle Notfallrucksäcke oder -koffer für die erweiterte Erstversorgung.

    4. ITW/NKTW – Spezialisierte Fahrzeuge für Intensivverlegungen, den Transport pädiatrischer oder bariatrischer Patienten sowie für klinisch besonders komplexe und seltene Fälle.

      Rettungshubschrauber (RTH)

      Zum deutschen Rettungssystem gehören auch Hubschrauber. Es gibt im Wesentlichen zwei Typen: klassische Rettungshubschrauber sowie intensivmedizinisch ausgestattete Luftrettungsmittel.

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      Die ersteren dienen dazu, Ärzte und Spezialpersonal so schnell wie möglich an den Unfallort zu bringen; die letzteren werden für Spezialtransporte über weite Distanzen oder unter kritischen klinischen Bedingungen eingesetzt. Hubschrauber kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn große Entfernungen zu überbrücken sind oder schwer zugängliche Gebiete erreicht werden müssen.

      An Bord befinden sich in der Regel ein Pilot (ohne medizinische Ausbildung), ein Rettungsassistent mit spezieller Luftrettungsausbildung und ein Notarzt. Aufgrund des begrenzten Platzangebots müssen die klinischen Bedingungen des Patienten möglichst stabil sein.

      Fazit

      Der prähospitale Rettungsdienst in Deutschland zeichnet sich durch Präzision, Struktur und Professionalität aus. Die Norm DIN EN 1789 und die klare Fahrzeugklassifikation (KTW, RTW, NEF, ITW) gewährleisten eine hochwertige Versorgung am Einsatzort, sichere Krankentransporte und eine hohe Spezialisierung des Personals. Ein Modell, in dem Technik und Ausbildung in einem exzellenten, verlässlichen und lebensorientierten Dienst zusammenfließen.